Eine Abtretungserklärung ist ein Vertrag über die Übertragung eigener Rechte an Dritte. Dieser Vertrag ist in der Wirtschaft ein übliches Sicherheitsmittel. Rechtliche Grundlagen sind in Deutschland in den §§ 398 ff. BGB geregelt aber eine Formvorschrift für die Abtretungserklärung existiert nicht. Ähnlich ist es auch in Österreich, daher gibt es zwar einige Vordrucke von Abtretungserklärungen, aber keinen fixen Inhalt, wie denn so eine aussehen müsste.
Die Abtretungserklärung wird in verschiedenen Bereichen als Sicherheit eingesetzt, denn damit wird die Forderung des Gläubigers auf einen anderen Gläubiger übertragen. Diese wird nicht nur von Unternehmen sondern auch von Privatpersonen in Anspruch genommen. Der Dritte sichert sich somit ab, falls eine Zahlungsunfähigkeit des direkten Vertragspartners eintrifft. In solchen Fällen werden die Forderungen, Rechnungen an andere Dritte, des direkten Vertragspartners nicht an ihn selbst sondern an den Dritten, mit dem die Abtretungserklärung vereinbart wurde, direkt ausgezahlt. Diese Art von Sicherheit wird oft verwendet bei den Banken, bei einer Existenzgründung und sogar bei kleineren Verträgen, wie zum Beispiel bei Mietverträgen. Bei Mietverträgen sind hauptsächlich Mieter mit sozialer Unterstützung betroffen. So erhält der Vermieter die Mietraten direkt von einer sozialen Institution. Bei den Banken ist es anders, denn diese erhalten mit solch einem Vertrag nur bei einer Nichtzahlung von Darlehensraten die Gelder aus den Forderungen des Vertragspartners direkt. Existenzgründer treten oft die Fördermittel ab um liquide oder sogar schnell geschäftsfähig sein zu können. Für größere Summen existieren Unternehmen die Forderungen von anderen Unternehmen kaufen und diese bei dem Dritten einfordern. Der Vorteil hierbei ist, das Unternehmen die die Forderung verkauft haben sofort liquide (flüssig) sind. Dabei wird ebenfalls eine Abtretungserklärung zwischen dem Gläubiger und der sogenannten Factoring-Gesellschaft vereinbart. Diese Art von Abtretungserklärung tritt sofort in Kraft und nicht erst bei Zahlungsausfall. Deshalb empfiehlt es sich immer solch einen Vertrag in Schriftform und bei größeren Summen sogar mit notarieller Beurkundung zu erstellen. Besonders wichtig ist eine genaue Auflistung der Rechte, die abgetreten werden sollen. Die vollständigen Namen und Anschrift beider Vertragspartner. Damit kann der Dritte nur bei Zahlungsausfall oder gem. Vereinbarung in anderen Fällen und nur auf die Vereingarten Rechte bestehen.
Es empfiehlt sich bei einem Vertragsabschluss die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners einzuschätzen. Sobald die Vermutung einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners entsteht, sollte eine Abtretungserklärung verlangt werden.