Beihilfen für Zivildiener

Für Zivildiener gibt es in Österreich einige Beihilfen und Unterstützungen die in Anspruch genommen werden können. Darunter fallen die Grundvergütung, die Kranken- und Unfallversicherung sowie die Unterbringung am Dienstort, sowie nachstehend angeführte Beihilfen.

Die Wohnkostenbeihilfe wird dem Zivildiener nur auf Antrag gewährt. Sie soll zu einem Teil die Kosten der eigenen Wohnung des Zivildienstleistenden abdecken. Jedoch muss der Jugendliche die Wohnung bereits gemietet haben und amtlich gemeldet sein bzw. den Kauf eingeleitet haben, bevor er den Zuweisungsbescheid erhält. Zur Berechnung der Beihilfe werden die Ausgaben für die Wohnung und das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Es gibt einen Mindestbetrag und eine Höchstgrenze bei der Bemessungsgrundlage. Die Wohnkostenbeihilfe darf maximal 30 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen. Der Antrag wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit für Ehepartner bzw. eingetragene Partner, Kinder für die Familienbeihilfe bezogen wird oder Unterhaltspflicht besteht einen Familienunterhalt zu beantragen. Hier gibt es ebenfalls eine Mindest- und eine Höchstbemessungsgrundlage. Der Antrag kann bei der Bezirksverwaltungsbehörde bereits mit Erhalt des Zuweisungsbescheides gestellt werden. Zu beachten ist, dass die Wohnkostenbeihilfe und der Familienunterhalt zusammen nicht höher als 100 Prozent der Bemessungsgrundlage betragen dürfen.

Bei der Vergütung der Fahrtkosten können Zivildienstleistende entweder eine VORTEILScard Zivildienst oder eine Fahrtkostenvergütung beantragen. Mit der VORTEILScard können Zivildiener mit Beginn des Zivildienstes bis zum Ende des Dienstes kostenlos in ganz Österreich mit der ÖBB fahren. Bei der Beantragung muss der Zuweisungsbescheid mitgeschickt werden. Die Fahrtkostenvergütung ist für tägliche Fahrten zwischen Wohn- und Dienstort möglich. Hier gilt die Vergütung für die Fahrten auf Massenverkehrsmittel nicht für die ÖBB.

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