Folgende Beihilfen für Schüler sind in Österreich nutzbar. Zum Einen die bekannte Familienbeihilfe. Sie wird solange sich ein Jugendlicher in Ausbildung befindet vom Finanzamt auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt. Dabei sind bestimmt Voraussetzungen notwendig.
Dann gibt es die Schülerfreifahrt. Diese wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahr gewährt, solange man Familienbeihilfe bezieht. Der Antrag für die Schülerfreifahrt ist bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben einzubringen. Die Formulare hier zu müssen von der Schule bestätigt werden. Es ist ein geringer Eigenanteil in der Höhe von 19,60 Euro zu bezahlen. Die Freifahrt gilt zwischen der Wohnung und der Schule für die Hin- und Rückfahrt.
Die Schulbeihilfe gliedert sich in folgende drei Bereiche: Schulbeihilfe, Heim- und Fahrtkostenhilfe. Ist ein Jugendlicher in der 10. Schulstufe und besucht eine mittlere oder höhere Schule, hat er unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schulbeihilfe. Bei der Heim- und Fahrtkostenhilfe besteht der Anspruch bereits ab der 9. Schulstufe. Der Schüler muss eine Polytechnische Schule oder, wie bei Schulbeihilfe, eine mittlere oder höhere Schule besuchen. Des Weiteren muss der Wohnort des Jugendlichen so weit von der Schule entfernt sein, dass ihm ein tägliches Hin- und Herfahren nicht zumutbar ist. Zusätzlich gibt es noch andere Voraussetzungen die erfüllt werden müssen. Die Schulbeihilfe beträgt jährlich 1.130,00 Euro, die Heimbeihilfe ist mit einem Betrag von 1.380,00 Euro pro Jahr festgesetzt und die Fahrtkostenhilfe beträgt pro Jahr 105,00 Euro. Die Formulare für diese Unterstützungen liegen in den Direktionen der Schulen auf.
Unter bestimmten Kriterien, kann auch eine finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, wie zum Beispiel Schikurs oder Projektwoche, die länger als vier Tage dauern gewährt werden. Die Antragsformulare liegen in den Schuldirektionen auf.