Beihilfen für Lehrlinge

Beim Abschluss von einem Lehrverhältnis in Österreich gibt es für den Lehrbetrieb selbst und den Lehring auch unterschiedliche Möglichkeiten zur Förderung. Die Unterstützungen gelten allerdings nur für die Lehrverhältnisse selbst und nicht für Praxisverhältnisse. Man erhält hierzu genauere Informationen bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle de Landwirtschaftskammer, die sich in St. Pölten befindet.

Die Behilfe über die Familie – die Familienbeihilfe – wird bis zum 18. Lebensjahr geboten. Voraussetzung ist allerdings auch eine Schulausbildung bzw. ein Studium. Als Lehrling kann man die Familienbeihilfe bis hin zum Ende der Lehrzeit erhalten, ebenso auch für eine anschließende zweite Lehre. Durch die Übermittelung des Lehrvertrags ist die Lehre an das österreichische FInanzamt unbedingt nachzuweisen.

Zudem gibt es auch noch die Lehrlingsbeihilfe, die gewährt wird, wenn das monatliche Einkommen der Familie eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Diese richtet sich zudem auch nach dem Pro Kopf Einkommen. Das Einkommen der Familie, das zu berechnen ist, ist die Summe von allen Einkommen der im selben Haushalt lebenden Familienmitglieder. Monatlich werden 4,16 % für die Berechnung der Einkünfte von nicht buchführungspflichtigen Forst- und Landwirte heran gezogen. Hier beträgt die Lehrlingsbeihilfe in Österreich zwischen 40 und 80 Euro im Monat, diese gilt auch für Heimlehrlinge. Anträge dafür können an das Referat für die Förderung der Arbeitnehmer des Amtes der Landesbehörde gestellt werden, dies allerdings bereits schon im besten Fall etwas früher.

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