AWD Klage bis 20.2.

Es wurde bei uns schon öfters von der Klage gegen den AWD berichtet, Die Sammelklage, die der Konsumentenschutz (VKI) einbringen wird ist schon so gut wie fertig. Es können sich Geschädigte jetzt noch beim VKI melden, sodass dieser noch prüft ob eine Teilnahme an der Sammelklage möglich ist.

 

Der Anschluss an die Sammelklage ist noch bis 20.2 möglich und muss beim Konsumentenschutz (VKI) eingebracht werden. Dieser überprüft die Ansprüche bzw. die Möglichkeit eines Klagsanschlusses.

 

Das Sozialministerium appelliert an den AWD den Konsumenten entgegenzukommen und die Hinhaltetaktik gegenüber den Geschädigten endlich zu beenden. AWD soll endlich beginnen ernsthaft darüber nachzudenken wie die Geschädigten entschädigt werden könnten. 

Eine Antwort

  1. Anonymous Februar 19, 2009

Hinterlassen Sie eine Antwort