Wer ordentliche Zinsen haben möchte, der soll am besten beim Finanzamt investieren 😉
Ab 1. Oktober 2008 sind nämlich die Anspruchszinsen auf 5,7 % erhöht worden. Wer aus der Einkommen- oder Körpferschafsteuerveranlagung aus dem Jahr 2007 mit einer Gutschrift oder Lastschrift rechnet, der kann sich freuen oder trauern. Steuerguthaben bzw. -lastschriften vom 1. Oktober 2008 bis zur Erstellung des Steuerbescheides werden mit 5,7 % an Zinsen verzinst.
Dies gilt jedoch nur für die Einkommensteuer. Umsatzsteuer oder andere Steuer und Abgaben sind von den Anspruchzinsen nicht betroffen und werden auch nicht berücksichtigt.