Abfertigung Alt – Was ist die Abfertigung Alt und was ist das Besondere daran?

Die sogenannte Abfertigung Alt betrifft jene Arbeitnehmer, deren Dienstverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat und die mit ihrem Dienstgeber keine schriftliche Vereinbarung getroffen haben, die besagt, dass in das Abfertigungsmodell neu übergetreten wird.

Die Abfertigung wird vom Dienstgeber ausbezahlt sofern einer folgender Punkte zutrifft:

  • das Dienstverhältnis wurde von Dienstgeberseite beendet
  • der Dienstnehmer wurde ungerechtfertigt und/oder unverschuldet entlassen
  • ein befristetes Dienstverhältnis wurde beendet
  • Mutterschafts-/ oder Vaterschaftsaustritt
  • das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst

Beim Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsaustritt wird allerdings nur die Hälfte der eigentlich zustehenden Abfertigung gewährt und dies auch erst ab fünfjähriger Dienstzugehörigkeit. Der Höchstsatz der Abfertigung liegt bei 3 Monatsgehältern.

Bei Austritt aufgrund von Pensionierung steht dem Dienstnehmer die volle Abfertigung zu sofern dieser mindestens 10 Jahre im Betrieb beschäftigt war.

Bei Selbstkündigung gehen sämtliche Abfertigungsansprüche verloren.

Bei der Berechnung der Abfertigung wird immer das Bruttogehalt herangezogen. Die Höhe der Abfertigung richtet sich nach der ununterbrochenen Dienstzeit des Dienstnehmers im Unternehmen und reicht von 2 Monatsgehältern bei dreijähriger Firmenzugehörigkeit bis zu 12 Monatsgehältern bei mindestens 25-jähriger Firmenzugehörigkeit.

Die Zeit der Mutterschaftskarenz wird übrigens nicht in die Dienstzeit eingerechnet. Der Mutterschutz allerdings schon. Mutterschutz wird üblicherweise 2 Monate vor dem errechneten Geburtstermin bis 2 Monate nach dem tatsächlichen Geburtstermin gewährt.

(Quelle: http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=28&IP=39072)

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