Vorzugsaktien – Stammaktien

Das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen Vorzugsaktien und Stammaktien liegt beim Stimmrecht bei einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft.

Aktionäre von Vorzugsaktien haben bei einer Hauptversammlung kein Stimmrecht. Für den Verzicht auf das Stimmrecht erhalten diese Aktionäre aber eine Vorzugsdividende. Das Stimmrecht wird also quasi „gekauft“.

Wenn der Vorzugsaktionär aber 2 Jahre hindurch keine Dividende erhält, so ist es gesetzlich geregelt, dass dieser wieder ein Stimmrecht für seine Aktien erhält.

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