Jede Aktie verbrieft auch das Stimmrecht in einer Hauptversammlung. Wenn man Aktionär einer Vorzugsaktie ist, so besitzt man jedoch kein Stimmrecht.
Das Stimmrecht ist aber nur dann von Bedeutung, wenn man einen entsprechend hohen Aktienanteil besitzt. Erst dann kann man wirklcih vom Stimmrecht bei einer Hauptversammlung gebrauch machen.