Wenn eine Aktiengesellschaft in Konkurs geht so wird für den Aktionär die jeweilige Aktie unverkäuflich. Der Aktionär kann damit seine Beteiligung vom Unternehmen nicht zurückfordern. Der Aktionär hat aber trotzdem ein gewisses Recht – nämlich das Recht auf Liquidationserlös.
Die einzige Möglichkeit die dem Kapitalgeber noch übrig bleibt ist, dass er einen Anteil aus einem möglichen Verkauf aus der Konkursmasse erhält. Wie hoch dieser jeweilige Erlös aus dem Verkauf der Konkursmasse ist, hängt vom jeweiligen restlichen Unternehmenswert ab und dem Verhandlungsgeschick des Masseverwalters.