Besteuerung von Auslandsdividenden in Österreich

Auslands Dividende und die Steuer: Wie sieht es mit der Steuer für Dividendenzahlungen aus dem Ausland aus (z. B. Wertpapier aus den USA, Deutschland, …)?

Privatanleger aus Österreich müssen ihre Auslandsdividenen in der Einkommenssteuererklärung aufführen, wobei die Dividenden pauschal mit 25% Kapitalertragssteuer bemessen werden. Wenn das Aktiendepot jedoch von einer österreichischen Bank verwaltet wird, ist diese automatisch dazu verpflichtet die anzufallenden Steuern an die Finanzbehörden abzuführen, so dass der Anleger sich selbst um nichts mehr kümmern muss. was bis jetzt noch recht einfach klingt, wird leider etwas komplizierter. Da das ausländische Unternehmen beispielsweise von der Infrastruktur oder anderen staatlichen Dienstleistungen profitiert hat, wird die Dividende bereits im Ausland mit einer sogenannten Quellensteuer bedacht, die sich jedoch von Land zu Land in der Höhe unterscheiden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass hierdurch ein Nachteil für die Anleger entsteht. Österreich hat mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen ausgehandelt, die, am Beispiel der USA, folgendermaßen funktionieren. Im Ausland wird die entstandene Dividende mit 15% besteuert. Damit die Gesamtbelastung der Aktionäre nicht größer ist als für Kapitalerträge im Inland, werden die bereits im Ausland erhobenen Steuern berücksichtigt, so dass nur noch 10% Steuern in Österreich bezahlt werden müssen, um auf den gesetzlichen Steuersatz von 25% zu kommen. In Deutschland wiederum werden 20% Kapitalertragssteuer erhoben und es müssen nur noch 5% an den österreichischen Fiskus abgeführt werden. Es gibt jedoch auch Länder, die eine höhere Quellensteuer erheben, wie die Schweiz mit 35%. Doch auch hier entsteht Aktionären kein Nachteil, da über einen Rückerstattungsantrag die Differenz zum inländischen Steuersatz erstattet wird. Die notwendigen Formulare findet man auf der Hompage des Finanzministeriums (https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformation/InternationalesSteu_6523/Quellensteuerformul_6921/_start.htm).

Kommentare

  1. Jochen Gastgeb Februar 27, 2012
  2. welswolf April 8, 2012

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