Möchte man eine Ehe beenden, so gibt es dafür zwei Möglichkeiten:  Entweder man klagt die Scheidung bei Gericht ein – oder man einigt sich  mit dem zukünftigen Ex-Partner und lässt sich einvernehmlich scheiden.  Die meisten Ehen werden übrigens einvernehmlich geschieden – es wird bei  Gericht nicht so viel Schmutzwäsche gewaschen, wie dies die  Gesellschaftskolumnen der Zeitschriften manchmal darstellen.
Voraussetzung für die einvernehmliche Scheidung ist eine unheilbare  Zerrüttung der Ehe und eine Trennung der Partner seit mehr als einem  halben Jahr. Das bedeutet nicht, dass man getrennt leben müsste – die  Bestätigung vor Gericht diesbezüglich genügt. Weiters ist vorausgesetzt,  dass sich die Partner über die Scheidung und über die Aufteilung des  vorhandenen Vermögens einig sind. Ist das der Fall, so wird eine  Scheidungsvereinbarung – mündlich vor Gericht – getroffen, bei der  natürlich auch Unterhalts- und Obsorgepflichten geregelt werden müssen.  Regelungen in Bezug auf Kinder bedürfen aber immer noch einer  Genehmigung durch das zuständige Pflegschaftsgericht. Auch ist es  ratsam, dass man, auch wenn man eine einvernehmliche Scheidung anstrebt,  einen Anwalt konsultiert, um alles juristisch sattelfest ergründen zu  können und auch über die Folgen der Scheidung genau informiert zu sein.  Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung betragen ca. € 500,-, bei  der Übertragung von Eigentum kommen nochmals € 379,- dazu.