Konzentration

bedeutet in der Wirtschaft den Zusammenschluß von Unternehmungen oder Betrieben (Unternehmens- bzw. Betriebskonzentration). Darüber hinaus spricht man in der Wirtschaft auch von einer Machtkonzentration durch Zusammenfassung verschiedener Positionen und Funktionen. Betriebskonzentration dient vor allem der Entwicklung größerer Produktionseinheiten und der Nutzung der Möglichkeiten des technischen Fortschrittes. Unternehmenskonzentration erfolgt aus einer teilweisen (Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen) oder einer totalen (Fusion) rechtlichen Verflechtung verschiedener Unternehmungen. Es können sich Holding-Gesellschaften bilden, Vertriebssyndikate oder einfach die Zusammenfassung in einer neuen Unternehmung. Eine Vorstufe zur wirtschaftlichen Konzentration kann die Bildung von + Kartellen sein. Bei der Unternehmenskonzentration ist sowohl eine horizontale (Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe) als auch eine vertikale (Unternehmen verschiedener Stufen) Konzentration möglich. Auch die Unternehmenskonzentration kann der Rationalisierung dienen, weiters der Erleichterung der unternehmerischen Disposition, insbesondere durch besser fundierte Investitionsfinanzierung. Nachteile einer Unternehrnenskonzentration liegen in der Verminderung oder gar Ausschaltung des + Wettbewerbes bis zur Entstehung marktbeherrschender Unternehmen. Auch kann eine bürokratische Organisation großer Konzerne zu einer unrationellen Produktion führen. Neben der volkswirtschaftlichen Problematik ergeben sich vor allem auch gesellschaftspolitische Fragen: Die Vorteile einer breiten Streuung des Eigentums an Unternehmungen und Betrieben ergeben sich vor allem aus mittelstandspolitischen Erwägungen. Österreich hat in diesem Sinn eine überwiegend klein- und mittelbetriebliche Produktionsstruktur.

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