Der VKI empfiehlt KEINE Zukunftsvorsorgen, welche prämiengefördert sind, abzuschließen! Bisher wurden seit 2003 ganz 1,5 Millionen Verträge abgeschlossen und nun erst kommt der VKI und die Arbeiterkammer darauf, dass es sich hier um eine Konstruktion handelt, welche sicher nicht zu Gunsten der Versicherungsnehmer gemacht wurde, denn diese sind die großen Verlierer bei diesen finanzschwachen Konstruktionen!
Gedacht wäre es doch so schön gewesen – nur Gewinner! Der Staat, die Versicherungen und der Versicherungsnehmer. Übrig bleiben die Versicherungen als große Gewinner (1,5 Millionen Verträge!!!). Nachdem die Krise gekommen ist, haben die Versicherungen und der Staat bemerkt, dass es nicht möglich ist, das Kapital zu garantieren und gleichzeitig auch eine hohe Rendite zu erwirtschaften. Die Versicherungen haben so die Investitionen verändert und das Risiko minimiert, damit die Kapitalgarantie leicht zu erreichen ist. Damit gibt es mit Sicherheit weniger Rendite für den Versicherungsnehmer. So zahlt der Versicherungsnehmer Monat für Monat brav ein, die Versicherung holt sich ihren fetten Anteil an Verwaltungskosten, der Staat holt sich seine 4 % Versicherungssteuer und dem Versicherungsnehmer bleiben eine minimale Rendite (wenn es gut geht!).
Der VKI wollte für das Juni Heft einen Vergleich dieser Produkte machen, um Licht ins Dunkel zu bekommen und die Veranlagungsexperten merkten, dass hier Chaos herrscht. Ein Vergleich ist im Moment nicht möglich, da die einzelnen Produkte unterschiedlichst gestaltet sind, die Veranlagungsstrategien abweichen, die Kosten und Laufzeiten deutlichst voneinander abweichen – zusammengefasst: UNDURCHSCHAUBAR!
Was man nicht versteht, sollte man nicht abschließen – diese Regel passt auch zur prämiengeförderten Zukunftsvorsorge! Diesen Tipp geben aktuell sowohl der VKI, als auch die Arbeiterkammer wieder.
Wer schon eine Zukunftsvorsorge hat die vom Staat gefördert wird, der sollte diese auch nicht zu schnell kündigen, denn hier kann auch sehr viel Geld verloren gehen.
Aktuell fordert der VKI folgende 6 Punkte bei den PZV:
- Staatliche Förderung wie gehabt
- Geringe oder keine Mindestaktienquote
- Aufhebung der Veranlagungsbeschränkung auf bestimmte Börsen
- Volle Kostentransparenz und Deckelung der Kosten
- Einfache, für jeden nachvollziehbare Garantiemodelle
- Einheitliche, vergleichbare Voraussetzungen – Unterschiede nur bei der Performance
Eigentlich sollten das Hausverstandsforderungen sein, aber leider ist der Gesetzgeber hier nicht dahinter und die Versicherungen regeln sich nicht selbst. Auf jeden Fall herrscht hier Handlungsbedarf und dieser sollte mehr als schnell passieren!