Rezeptgebühr: 2012 wird sie teurer!

Die Rezeptgebühr (Österreich) ist eine Kostenbeteiligung für Medikamente, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden. Die Gebühr wird direkt von der Apotheke eingehoben. Die Rezeptgebühr nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird im Jahr 2012 von 5,10 Euro (2011) auf 5,15 Euro pro Originalpackung angehoben.

Rezeptgebührenbefreiung:
Personen, die eine Ausgleichszulage oder Ergänzungszulage beziehen, sowie Personen, deren Nettoeinkommen weniger als 814,82 Euro beträgt, sind von der Rezeptgebühr befreit. Bei Alleinstehenden mit erhöhtem Medikamentenbedarf erhöht sich dieser Betrag auf 937,04 Euro, bei Paaren und Lebensgemeinschaften beträgt der Richtwert 1221,60 Euro (1404,93 Euro bei erhöhtem Medikamentenbedarf). Pro mitversichertem Kind steigt der Richtwert um 125,27 Euro, wenn das Kind mit dem Versicherten im selben Haushalt lebt und der Versicherte unterhaltspflichtig ist. Von der Rezeptgebühr ausgenommen sind auch Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Erkrankungen, dies betrifft jedoch nur Medikamente, die zur Behandlung dieser Krankheit notwendig sind.

Obergrenze:
Die Obergrenze der Rezeptgebühr beträgt 2% des Nettoeinkommens pro Jahr. Zur automatisierten Berechnung wurde von den Sozialversicherungen ein „Rezeptgebühren-Konto“ angelegt. Das Jahresnettoeinkommen wird aus den Daten errechnet, die der Sozialversicherung bekannt sind (zum Beispiel Beitragsgrundlagen von Erwerbstätigen oder Krankengeld). Die laufenden Rezeptgebühren werden über die e-card verbucht, und wenn zwei Prozent des Jahreseinkommens erreicht sind, wird dies dem Arzt beim nächsten Auslesen der e-card angezeigt. Der Arzt vermerkt dann die Gebührenbefreiung auf dem nächsten Rezept.
Wer nicht von der Rezeptgebühr befreit ist, muss in jedem Fall 195,56 Euro (2012) selbst bezahlen, bevor die Deckelung in Kraft tritt, das entspricht 37 Rezeptgebühren.

Spartipps:
Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Rezeptgebühr. Er kann einiges tun, um Ihre Kosten zu reduzieren:

  • Die Rezeptgebühr wird pro Packung berechnet. Bei Dauerverschreibungen sind große Packungen von Vorteil.
  • „Kombinationspräparate“ sind Medikamente, die zwei oder mehrere Wirkstoffe enthalten. Mit Kombinationspräparaten können Sie die Anzahl der Medikamente und die Rezeptgebühr verringern.
  • Manche Medikamente sind billiger als die Rezeptgebühr. In diesem Fall müssen Sie nur den (niedrigeren) Preis des Medikaments bezahlen. Lassen Sie sich – bei mehreren Anbietern – das günstigere Medikament verschreiben (z.B. Generika, das sind Medikamente, die nach Ablauf der Lizenzen der ursprünglichen Entwickler von anderen Firmen günstiger nachproduziert werden).

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