Bei einem Rektascheck wird der Scheckbegünstigte namentlich angegeben. Die Weitergabe wird aber bei einem Rektascheck ausgeschlossen. Die Rechte aus diesem Scheck können daher nicht an anderen weitergegeben werden.
Der Scheckbegünstigte wird namentlich auf einem Orderscheck angegeben. Die Weitergabe der Recht aus dem Scheck kann nur durch Indossament (z. B. Unterschrift auf der Rückseite des Scheckes) erfolgen.
Jeder der einen Inhaberscheck in Händen hat, kann auch die Rechte des Schecks ausüben. Eine Weitergabe des Schecks erfolgt durch die bloße Übergabe des Schecks. Der Inhaberscheck war früher, …