Ursprungszeugnis

ist die Bestätigung, daß ein Produkt aus dem Land stammt, aus dem es exportiert wird. War innerhalb der EFTA notwendig, weil sich die Zollfreiheit im industriell-gewerblichen Bereich nur auf Ursprungserzeugnisse erstreckte. Ursprungserzeugnisse entfallen wie alle übrigen Grenzformalitäten im Binnenmarkt der EU, was zu beachtlichen Kostenersparnissen und Vorteilen im Binnenhandel führt.

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