Grundbuchauszug

Der Grundbuchauszug ist in fünf Teile aufgeteilt. Der erste Teil wird von der so genannten Aufschrifft gebildet. Dieser wird von den meisten Lesern überblätter. Dabei gibt er ausgesprochen viele wichtige Informationen preis, wie beispielsweise das zuständige Grundbuchamt oder die Grundbuchblattnummer. Außerdem gibt es an, zu welchem Zeitpunkt der betreffende Grundbuchauszug erstellt wurde.

Der zweite Bereich wird von dem so genannten Bestandsverzeichnis dar gestellt. Dieser gibt an, welche einzelnen Flurstücke zu dem jeweiligen Grundstück gehören. Zusätzlich liest sich daraus auch der Preis, die Größe der einzelnen Flurstücke, und für welche Sorte der Bewirtschaftung dieses Grundstück vorgesehen ist.

Die darauf folgenden drei Bereiche werden als Abteilungen bezeichnet. Dabei gibt die erste Abteilung Auskunft über die entsprechenden Eigentumsverhältnisse. Es ist präzise sichtbar, wer der Eigentümer des betreffenden Grundstückes ist. Auch sind die Eigentumsanteile sichtbar, sofern es mehrere Eigentümer geben sollte. Abhängig davon, wann das Grundbuchblatt als letztes grundlegend neu überarbeitet wurde, ist ebenfalls erkennbar, wie viele Voreigentümer es für dieses Grundstück schon gab.

In der zweiten Abteilung befinden sich die so genannten Beschränkungen und Lasten. Dies wird auf der darauf folgenden Seite ausführlicher behandelt, da es sich dabei um einen ausgesprochen wichtigen Punkt handelt.

Als dritte und letzte Abteilung werden die Hypotheken und Grundschulden eingetragen. Die so genannten Grundpfandrechte. Für Käufer spielt dieser Punkt eine eher untergeordnete Rolle, da in der Regel Grundstücke frei von dieser Art von Belastungen übereignet werden.

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