Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen sind spezielle Formen von Anleihen. Diese dürfen nur von wenigen bestimmten Hypothekarinstituten ausgegeben werden.
Das durch Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen eingenommene Geld muss von diesen Instituten in Form von Hypothekardarlehen an Dritte bzw. auch an öffentliche Gebietskörperschaften weitergeben.