Optionsanleihen

Anleihen bei denen die Gläubiger zusätzlich zu den erworbenen Forderungsrechten auch ein Recht bzw. Option auf den Erwerb von Aktien, Investmentzertifikaten oder Gold zu einem bereits zuvor fixiertem Preis (=Optionspreis) innerhalb einer festgelegten Frist (=Optionsfrist) einräumen.

In einer gesonderten Urkunde (=Optionsschein) ist diese Option dann verbrieft. Wenn das Optionsrecht ausgeübt wird, ist der Optionsschein von der Optionsanleihe zu trennen.

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