Pensionsantrittsalter in Österreich

Seit einiger Zeit ist das Pensionsantrittsalter in Österreich aufgrund maroder Staatsfinanzen und des demografischen Wandels der Gesellschaft ein umstrittenes Thema. Grundsätzlich darf sich nur derjenige pensionieren lassen, der zuvor in Österreich gearbeitet hat. Als weitere Voraussetzung für die Zahlung einer Alterspension müssen dabei zuvor entweder 180 Monate lang Beiträge gezahlt worden sein, oder eine Versicherungsdauer von 300 Monaten innerhalb der letzten 360 Kalendermonate vorgelegen haben. Dabei werden pro Kind die ersten 24 Monate während derer Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, in die 180 Beitragsmonate eingerechnet.

Die gesetzlichen Regelungen gelten nicht unterschiedslos, sondern sind in zwei Gruppen aufzuteilen. Dabei ist zwischen den Österreichern, die vor dem 31.12.1954 geboren wurden, und denen, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden, so unterscheiden.

Bei Frauen, die vor diesem Stichtag geboren wurden, beträgt das Pensionsantrittsalter 60 Jahre, bei Männern 65 Jahre.

Abweichend hiervon können die nach dem Stichtag geborenen Frauen erst mit der Vollendung des 65. Lebensjahres in Pension gehen. Für Männer bleibt es beim 65. Lebensjahr. Übergangsweise wurde eine Regelung für die vor dem 1.12.1963 geborenen Frauen geschaffen, die weiterhin mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension gehen können.

Für Frauen, die zwischen dem 2.12.1963 und dem 1.6.1968 geboren sind, gilt eine sogenannte Einschleifregelung nach dem AGP (Allgemeinen Pensionsgesetz). Dabei wird anhand des Geburtsdatums das jeweilige Pensionsantrittsalter ermittelt. Pro Jahr erhöht sich das Eintrittsalter ab dem 1. Jänner 2024 bis zum Jahr 2033 um jeweils sechs Monate.

Beachtenswert ist jedoch, dass das tatsächliche Durchschnittsalter für die Pensionierung jedoch lediglich 59,8 Jahre beträgt und damit hinter den gesetzlichen Regelungen zurückbleibt. Im Vergleich mit anderen Mitgliedsländern der europäischen Union belegt Österreich damit den drittletzten Platz.

Neben der regulären Pension verbleiben noch Sonderregelungen wie Altersteilzeit, Schwerstarbeiterpension, Invaliditätspension und Ähnliches.

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