Neuer Reisepass

Ein neuer Reisepass kann in Österreich bei folgenden Behörden bzw. Ämtern angefordert werden:

  • BH (Bezirkshauptmannschaft) bzw. in Leoben und Schwechat auch bei der Gemeinde
  • Magistrat (in Wien bei den Bezirksämtern)

Es ist nicht zwingend notwendig, dass man den neuen Reisepass bei der Wohnsitzbehörde beantragt. Aber auch bei Gemeinden können Reisepassanträge für einen neuen Reisepass getätigt werden. Diese werden dann weitergeleitet an die zuständige Behörde. Dazu erkundigen Sie sich aber bitte bei Ihrer Gemeinde, ob diese hier ebenfalls diese Dienstleistung anbietet.

Manche Passbehörden bieten auch eine Online Reservierung für den Reisepassantrag an. Somit reduzieren Sie die Wartezeit für den neuen Reisepass. Folgende 4 Behörden sind dies im Moment:

Der neue Reisepass muss von Ihnen persönlich beantragt werden. Dabei werden Ihnen die Fingerabdrücke abgenommen, diese werden am Chip des Passes abgespeichert.  Danach kann man sich entscheiden, wie denn der Reisepass zugestellt werden soll. Es gibt 3 Möglichkeiten:

  • Normale Zustellung für 69,90 Euro (dauert ca. 5 Werktage)
  • Express-Zustellung des Passes für 100,00 Euro (bevorzugte Behandlung)
  • 1 Tages Expresspass Zustellung für 220,00 Euro (Zustellung am nächsten Werktag)
  • Mit diesen Kosten sind alle Gebühren pauschal abgegolten. Die Zustellung erfolgt per RSb-Brief.

Für den neuen Reisepass sind der alte Reisepass, die Geburtsurkunde und ein Passfoto mitzubringen. Wenn sich die persönlichen Daten geändert haben, so ist die Heiratsurkunde oder der Namensänderungsgescheid, der Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. der urkundliche Nachweise des akademischen Grades vorzulegen.

Kommentare

  1. Hannes August 30, 2010

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