Mit einem Einkommensnachweis wird in erster Linie eine Bonitätsprüfung von Privatpersonen bei der Vergabe von Krediten durchgeführt, was soviel bedeutet, dass die Bank die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung des einzelnen überprüft. Die Bank möchte dabei also herausfinden, ob diese Personen kreditwürdig sind und die aufgenommenen Schulden wieder zurückzahlen können bzw. wollen. Menschen mit schlechter finanzieller Lage, wie z.B. Arbeitslosen, wird demnach viel seltener ein Kredit vergeben, da hier Überziehungen und eine schleppende Zahlungsmoral auftreten können.
Es wird also der Einkommensnachweis bei der Vergabe von Krediten erbracht, um den Kreditinstituten eine Prüfung der finanziellen Lage zu ermöglichen. Weiters ist dieser Bescheid auch für Behörden üblich, wie z.B. bei Unterhaltsverpflichtungen oder bei Zahlungen für Wohn- oder Studienbeihilfe.
Privatpersonen müssen dabei einen Bescheid des Arbeitgebers über die Anstellung, einen Arbeitsvertrag oder die letzten drei Gehaltsabrechnungen vorlegen. Am besten werden hier Kopien von jenen Kontoauszügen gemacht, wo diese drei Gehälter eingegangen sind. Selbstständige haben es etwas schwerer, einen Kredit zu bekommen, da sie selbst für ihr Einkommen aufkommen müssen und sie in der Regel finanziell schlechter abgesichert sind. Im Rahmen der Antragsstellung müssen sie daher einen Einkommensnachweis erbringen, durch den ersichtlich wird, wie viel der Selbstständige verdient. Hier werden üblicherweise die Bilanzen, die Einkommensteuererklärung und die betriebswirtschaftlichen Auswertungen der letzten zwei bis drei Jahre erbracht. Vorraussetzung ist jedenfalls, dass sie mindestens zwei Jahre selbstständig sind.