Bonusmeilen bzw. Vielfliegerprogramme versteuern

Berufsflieger wissen was jetzt kommt. Keine guten Neuigkeiten. Vielflieger, also jene die oft per Flugzeug unterwegs waren, haben meist von den Meilen profitiert, die sie beruflich geflogen sind – denn diese haben sie privat konsumiert.

Bisher hat der Staat noch nicht genau gewusst, wie sie mit diesem geldwerten Vorteil umgehen – jetzt aber ist die Katze aus dem Sack und eins ist klar: Vorbei ists mit dem steuerschonenden Gehabe in Sachen Bonusmeilen von Vielfliegerprogrammen!

Wenn ein Angestellter die beruflich erworbenen Meilen privat benutzen darf, so ist ab jetzt darauf zu achten, dass diese als Sachbezug, zumindest einmal jährlich, versteuert werden. Hierzu kommt der gleiche Prozentsatz zur Anwendung (1,5 %) wie es bei Autos und deren Sachbezug gemacht wird.

Wer keine Bonusmeilen haben möchte, der muss dies im Personalakt hinterlegen. Daraus muss hervorgehen, dass die private Nutzung von Bonusmeilen untersagt ist. Die gesammelten Bonusmeilen dürfen dann nur noch für Dienstreisen verwendet werden und die Verwendung von Bonusmeilen muss nachgewiesen werden.

Hinterlassen Sie eine Antwort