Abschöpfungsverfahren

Das Abschöpfungsverfahren ist ein gerichtliches Verfahren bei einem Privatkonkurs. Das Abschöpfungsverfahren wird dann eröffnet, wenn ein Scheitern des Zwangsausgleichs bzw. des Zahlungsplan aus dem Privatkonkurs gescheitert ist.

Das Ziel des Abschöpfungsverfahrens ist es, dass der Schuldner unter speziellen Voraussetzungen nach 7 Jahren Restschuldbefreiung erlangt. Bis dahin muss der Schuldner mindestens 10 % der Gläubigerforderungen bezahlen können.

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