Einlagensicherung & Aktien

Die Einlagensicherung gilt NUR für Girokonten, Sparkonten und Sparbücher. Aktien, Anleihen und ähnliche Wertpapiere sind von der Einlagensicherung nicht betroffen. Diese Wertpapiere gehörte nämlich dem Kunden selbst und nicht der Bank.

Das bedeutet im Ernstfall, dass wenn eine Bank zahlungsunfähig wird, dass die dort verwahrten Wertpapiere selbstverständlich weiterhin im Besitz des Kunden bleiben und nicht an die Bank oder sonstwie verfallen. Daher ist die Einlagensicherung für Aktien, Anleihen, Fonds, etc. nicht gültig und muss auch nicht beachtet werden hinsichtlich irgendwelcher Grenzen.

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