Abfertigung NEU: Kein Verfügungsanspruch

Wann man ein Recht auf das Geld der Abfertigung NEU hat, wurde bereits in diesem Beitrag erörtert. ES kann aber zu dem Umstand kommen, dass man kein Anrecht auf die Abfertigung NEU hat. Welche Gründe müssen hier vorliegen, dass dies so ist? Hier die Aufzählung, wann bei der Abfertigung NEU kein Anspruch auf Verfügung vorliegt:

  • Kündigung durch den Arbeitnehmer (außer es handelte sich um Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz).
  • Wenn der Austritt aus dem Unternehmen ohne wichtigen Grund erfolgt ist.
  • Wenn eine Entlassung vorliegt und das Verschulden des Arbeitnehmers besteht.
  • Wenn keine 3 Einzahlungsjahren vorliegen.

Auch wenn kein Anspruch vorliegt, so verfällt das Geld natürlich nicht, sondern kann erst zu einem späteren Zeitpunkt darüber verfügt werden.

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