Orderscheck – Weitergabe mit Indossament innufinoe August 30, 2008 Allgemein Keine Kommentare Der Scheckbegünstigte wird namentlich auf einem Orderscheck angegeben. Die Weitergabe der Recht aus dem Scheck kann nur durch Indossament (z. B. Unterschrift auf der Rückseite des Scheckes) erfolgen. Weiterlesen